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Fördermassnahmen

Lernende mit Lernschwierigkeiten benötigen für ein erfolgreiches Durchlaufen und Abschliessen ihrer Ausbildung Unterstützung. Gemäss Berufsbildungsgesetz (Art. 21 Abs. 2 lit. b) sind die Berufsfachschulen verpflichtet diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Ziegelbrücke (GIBGL) hat sich dieser Idee in ihrer Vision angenommen.

Bezugnehmend auf das kantonale Konzept „Unterstützungsangebot für Lernende in der beruflichen Grundbildung“ (2015) soll das Unterstützungsangebot dementsprechend ausgestaltet sein, damit die Problematik gezielt angegangen werden kann.

Kernbereiche für die Umsetzung sind: der Aufbau von Stützkursen, die Einführung einer Hausaufgabenhilfe, die Ausgestaltung der fachkundigen individuellen Begleitung (FiB) für EBA-Lernende sowie die Talentförderung von besonders begabten Berufslernenden.