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Fördermassnahmen / Studio

Lernende mit Lernschwierigkeiten benötigen Unterstützung, damit sie ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen und abschliessen können. Gemäss Berufsbildungsgesetz (Art. 21 Abs. 2 lit. b) sind die Berufsfachschulen verpflichtet diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Ziegelbrücke (GIBGL) hat sich dieser Idee in ihrer Vision angenommen.

Bezugnehmend auf das kantonale Konzept „Unterstützungsangebot für Lernende in der beruflichen Grundbildung“ (2015) soll das Unterstützungsangebot entsprechend ausgestaltet werden, damit die Problematik gezielt angegangen werden kann.

Kernbereiche der Umsetzung sind der Aufbau von Stützkursen, die Einführung von Hausaufgabenhilfe, die Ausgestaltung der fachkundigen individuellen Begleitung (FiB) für EBA-Lernende sowie die Talentförderung von besonders begabte Berufslernende.